Regelmäßige Überprüfung von Gasmesstechnik
Veröffentlicht: 26.09.2023
Regelmäßige Überprüfung von Gasmesstechnik
Eine Sichtkontrolle und ein Anzeigentest mit Prüfgas ist vor jeder Schicht, bei der die Gasmessgeräte zum Einsatz kommen oder kommen könnten, gesetzlich vorgeschrieben. Dabei gilt es zu beachten, dass die Konzentration der verwendeten Prüfgase, sofern das technisch möglich ist, eine definierte Genauigkeit zu erfüllen haben (+/–5 %). Darüber, welches Prüfgas für welches Gasmessgerät empfohlen wird, können Ihnen unsere Fachberater Auskunft geben.
Zusätzlich gibt es weitere Kontrollen, die nach der Betriebssicherheitsverordnung innerhalb bestimmter Zeiträume laufend durchzuführen sind. Eine Funktionskontrolle muss zumindest alle vier Monate und eine Systemkontrolle zumindest einmal jährlich durchgeführt werden. Eine Aufzeichnung muss zumindest alle drei Jahre gemacht werden. Die Aufzeichnung wird im Rahmen eines Service bei einer zugelassenen Stelle gemacht.
Die Wartung und der Service von Gasmesstechnik müssen laut Gesetzgeber durch eine qualifizierte Person erfolgen. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.
Kontaktieren Sie uns und wir melden uns in Kürze bei Ihnen!
Wenn Sie Fragen dazu haben oder wir Sie zum Thema Gasmesstechnik unterstüzen können, kontaktieren Sie bitte unsere Fachberater für beratungsintensive PSA:
Markin Smukal
Produktmanager Beratungsintensive PSA / Fachkraft für Arbeitssicherheit
Tel.: +49 151 11459263
E-Mail: m.smukal@mls-safety.de
Jan Umstädter
Key Account Manager / Produktmanager Beratungsintensive PSA
Tel.: +49 173 6533418
Mail: j.umstaedter@mls-safety.de