Ekastu - Das kleine Einmaleins des Atemschutzes

Veröffentlicht: 06.06.2019

 

Um am Leben zu bleiben benötigt der Mensch einige essentielle Dinge: Schlaf, Wasser, Nahrung und Luft zum Atmen.

Erst die Atmung ermöglicht das Leben, denn sie ist unsere elementarste Verbindung zur Außenwelt. Sie versorgt das Blut und alle Organe des Menschen mit lebensnotwendigem Sauerstoff und gibt Kohlendioxid nach außen ab.

Jedoch ist die Qualität bzw. Zusammensetzung der Atemluft entscheidend.

Ist die zu Verfügung stehende Atemluft entweder durch Schadstoffe verunreinigt, oder mit zu wenig Sauerstoff angereichert, können nur wenige Atemzüge schlimmstenfalls bis zum Tod führen.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten, wenn eine Gefährdung besteht, durch die Bereitstellung geeigneter Atemschutzgeräte, vor Gefahren durch verunreinigte Luft oder vor Sauerstoffmangel zu schützen.

Je nach gegebener Situation muss, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung, ein adäquater

Atemschutz ausgewählt und eingesetzt werden.

Auch private Anwender, sollten sich dringend, besonders ihrer eigenen Gesundheit zuliebe, vor dem Einsatz von Atemschutzgeräten mit den verschiedenen Optionen auseinandersetzen.

EKASTU Safety hat eine hilfreiche Übersicht erstellt, welche die Einteilung von Atemschutzgeräten darstellt und einen klaren Überblick über die verschiedenen Varianten verschafft.

Atemschutzgeräte lassen sich grundsätzlich in Filtergeräte und Isoliergeräte unterscheiden. Filtergeräte sind von der Umgebungsatmosphäre abhängig. Das heißt, dass korrespondierende Filter, Schadstoffe aus der Atemluft herausfiltern, bevor diese eingeatmet wird. Zu den Filtergeräten zählen Vollmasken, Halbmasken und Filtrierende Halbmasken.

Es besteht die Option gewisse Varianten mit Gebläsen auszustatten, was den

Einatemwiderstand verringern kann. Das Einatmen wird so erleichtert.

Filtergeräte dürfen jedoch nur eingesetzt werden, wenn mindesten 17 Vol.- % Sauerstoff in der Einatemluft vorhanden ist. Werden CO-Filter eingesetzt liegt die Grenze sogar bei mindesten 19 Vol.- % Sauerstoff, was jeweils auch in der DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ nachzulesen ist. Ebenfalls beachtet werden muss, dass die vorherrschende Schadstoffkonzentration keinesfalls, das von der DGUV vorgegebene Vielfache des Grenzwertes, übersteigen darf.

Bestehen Unsicherheiten bezogen auf die Umgebungsverhältnisse, müssen Isoliergeräte eingesetzt werden, die, wie es der Name sagt, von der Umgebungsluft isolierende Atemschutzgeräte darstellen. Bei nicht frei tragbaren (örtlich abhängigen) Isoliergeräten wird der Geräteträger, zeitlich unabhängig, mit Atemluft versorgt, die von außen zugeführt wird, so z.B. bei Frischluftschlauchgeräten oder Druckluftschlauchgeräten. Frei tragbare Isoliergeräte sind zwar örtlich unabhängig und bieten somit einen großen Bewegungsfreiraum. Zeitlich hingegen sind diese abhängig, was bedeutet, dass nur ein begrenzter Atemluftvorrat zu Verfügung steht. Frei tragbaren Isoliergeräten werden Pressluftatmer und Regenerationsgeräte zugeordnet.